Allgemeine Schulordnung (ASchO)

XI. Abschnitt: Schlußbestimmungen

§ 51 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1979 in Kraft.

(2) Soweit durch Verwaltungsvorschriften Bestimmungen getroffen worden sind, die dieser Allgemeinen Schulordnung entgegenstehen, sind diese aufgehoben. Im übrigen blieben sie in Kraft, bis sie durch neue Bestimmungen ersetzt werden.

(3) Soweit in dieser Allgemeinen Schulordnung auf Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Bezug genommen wird und diese noch nicht in Kraft getreten sind, treten an ihre Stelle die bis dahin fortgeltenden Verwaltungsvorschriften.

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